Innlook

Nutzungsbedingungen

AGB für die Nutzung von Innlook

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung von Innlook, der Web-Oberfläche, des Windows-Monitors, der Warteschlange, der Microsoft-365-Anbindung, der Portal-Lizenzierung und optionaler KI-Funktionen.

Stand: 16.06.2026 Version: 2026-06-16

1. Geltungsbereich

Innlook richtet sich an Unternehmen, Organisationen und berufliche Nutzer. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen aus einem Angebot, Vertrag oder einer Bestellung haben Vorrang, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.

2. Leistungsumfang

Innlook unterstützt die Bearbeitung von E-Mail-Warteschlangen, Benutzer- und Postfachzuordnungen, Microsoft-365-Verbindungen über Graph oder EWS, CRM-Anbindungen, Benachrichtigungen, Updates und optionale Zusatzfunktionen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der gebuchten Lizenz, dem Portal-Produkt oder dem jeweiligen Auftrag.

3. Registrierung und Benutzerkonten

Bei der Registrierung sind richtige und aktuelle Angaben zu machen. Administratoren dürfen nur Mandanten, Postfächer, Microsoft-365-Tenants und Systeme verbinden, für die sie berechtigt sind. Zugangsdaten, API-Keys, Tokens und Secrets sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

4. Lizenz und Portal-Abgleich

Die Nutzungsberechtigung wird über das Hartcon24-Portal, Produkte und Abos des Kunden gesteuert. Innlook kann Lizenzstatus, Release-Kanal, Benutzerlimits und Postfachlimits aus dem Portal abrufen und lokal als Status-Cache speichern. Ohne aktive oder gültige Lizenz können Funktionen eingeschränkt oder deaktiviert werden.

5. Microsoft 365, Graph und EWS

Für Microsoft-365-Funktionen muss der Kunde die erforderlichen Rechte im eigenen Tenant erteilen. Innlook speichert erforderliche technische Einstellungen und Secrets verschlüsselt, soweit die jeweilige Installation dies unterstützt. Der Kunde kann die Verbindung und Berechtigungen über die Administration wieder deaktivieren.

6. Datenverarbeitung

Innlook verarbeitet insbesondere E-Mail-Metadaten, Inhalte, Kategorien, Benutzer-, Postfach-, Mandanten-, CRM- und Protokolldaten, soweit dies für die vereinbarten Funktionen erforderlich ist. Soweit Innlook personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, ist zusätzlich eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich.

7. KI-Funktionen

KI-Funktionen, zum Beispiel Textzusammenfassungen, sind optional und müssen pro Mandant aktiviert werden. Bei Aktivierung können Inhalte an den konfigurierten KI-Anbieter übermittelt werden. Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein und müssen vor einer Weiterverwendung fachlich geprüft werden.

8. Pflichten des Kunden

  • Der Kunde nutzt Innlook nur rechtmäßig und im Rahmen der gebuchten Lizenz.
  • Der Kunde prüft Benutzer, Berechtigungen, Postfachzuordnungen und angeschlossene Systeme regelmäßig.
  • Der Kunde sorgt für geeignete interne Freigaben, Datenschutzinformationen und Berechtigungen.
  • Störungen, Sicherheitsvorfälle oder unbefugte Nutzung sind unverzüglich zu melden.

9. Verfügbarkeit, Wartung und Updates

Innlook wird mit angemessener Sorgfalt betrieben und weiterentwickelt. Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen oder Störungen bei Drittanbietern können die Verfügbarkeit zeitweise beeinflussen. Funktionsänderungen sind zulässig, soweit sie den vereinbarten Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.

10. Gewährleistung und Haftung

Für kostenpflichtige Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde. Eine Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

11. Laufzeit und Beendigung

Laufzeit, Kündigung und Abrechnung richten sich nach Vertrag, Angebot, Portal-Abo oder Bestellung. Nach Beendigung kann der Zugriff gesperrt werden. Der Kunde bleibt für die Sicherung benötigter Daten vor Vertragsende verantwortlich, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort richten sich nach der jeweils wirksam vereinbarten Vertragsgrundlage. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.